Allgemeine Geschäftsbedingungen der PubliBike AG

  1. PRÄAMBEL

1.1 Anbieterin
PubliBike AG («Anbieterin») betreibt Bikesharing unter den Produkten PubliBike und Velospot.

1.2 Dienstleistungsangebot
Die Anbieterin ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») die Selbstausleihe von Velos, E-Bikes und E-Scootern («Fahrzeuge») rund um die Uhr an dafür vorgesehenen Bikesharing-Stationen gegen Gebühr.

1.3 Kontaktadressen der Anbieterin
PubliBike AG-Kunden können sich an folgende Adresse wenden:

Kontaktadresse:
PubliBike AG
Rennweg 62 / Rue de la Course 62
2504 Biel / Bienne
Tel: +41 32 501 40 16
Web: www.publibike.ch

  1. VERTRAGSGEGENSTAND UND -ABSCHLUSS

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden (Privat- und Geschäftskunden) und der Anbieterin bei der kurzzeitigen Nutzung von Fahrzeugen (mechanische Velos, E-Bikes und E-Scooter) im Rahmen ihres Bikesharing-Angebots. Die Tarife für die Nutzung sind im Kundenkonto sowie auf www.publibike.ch ersichtlich. Je nach Nutzung als Privatkunde oder Geschäftskunde können die Tarife und Bestimmungen abweichen. Es gelten jeweils die Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung. Die Anbieterin kann jederzeit die Tarife anpassen. Bei einer Tarifanpassung werden die Änderungen bei der Spontannutzung ohne Abonnement sofort wirksam. Bei den Abonnementen der Privatkunden ändern die Tarife nach Ende der Laufzeit des Abonnements. Die Geschäftskunden-Abonnements unterliegen den vertraglichen Bestimmungen der Anbieterin und dem jeweiligen Vertragspartner (Unternehmen, Institution, Organisation etc.). Der Geschäftskunde (Mitarbeitende, Studierende etc.) nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei Vorliegen eines Geschäftskunden-Abonnements die diesbezüglichen Regelungen betreffend Tarife den Regelungen des Mitarbeiter- oder Studentenvertrags betreffend Tarife vorgehen.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Registrierung durch die Anbieterin zustande. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei der Anbieterin eingetroffen ist, von der Anbieterin angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist. Das Mindestalter für den Abschluss des Vertrages mit der Anbieterin beträgt 18 Jahre. Minderjährige ab 16 benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (mit Ausnahme von E-Scooter).

Eine Ausnahme gilt im Velospot-Netzwerk für Kunden in Basel:
Das Mindestalter beträgt dort 14 Jahre, sofern die nutzende Person im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie M (Mofa) ist und über eine elterliche Genehmigung verfügt. Diese Regelung gilt für die Nutzung sämtlicher im Angebot enthaltenen Fahrzeuge. Der Führerschein oder eine Kopie davon muss der PubliBike AG vor dem Kauf eines Abonnements für das Basler Gebiet eingereicht werden.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ein gültiges und zertifiziertes Dokument vorzulegen. PubliBike AG lehnt jede Haftung für die Vorlage falscher Dokumente oder die Übermittlung falscher Informationen ab. Jeder Versuch von Betrug führt automatisch zur Löschung des Kundenkontos ohne Möglichkeit auf Rückerstattung. Der Fall wird den zuständigen Behörden gemeldet.

  1. KUNDENKONTO

3.1 Registrierung und Zugangsmedien
Kunden registrieren sich über die App oder die Webseite der Anbieterin durch die Angabe des Namens, E-Mail-Adresse und des Zahlungsmittels. Das Zugangsmedium kann vom Kunden definiert werden. Die Anbieterin hat mit ausgewählten Geschäftskunden Schnittstellen aufgebaut, damit sich deren Mitarbeiter, Studenten oder Kunden registrieren können. Die Angabe des Zahlungsmittels ist über diese Schnittstellen nicht immer gefordert.

Das Kundenkonto mit den dazugehörigen Zugangsmedien ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust eines Zugangsmediums muss der Herausgeber informiert werden und der Kunde muss im Kundenkonto entsprechende Änderungen vornehmen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so haftet er für jegliche unbefugte Verwendung der Zugangsmedien durch Dritte (z.B. bei unerlaubter Weitergabe) und dadurch entstandene Schäden.

3.2 Änderung der persönlichen Daten
Der Kunde erfasst in seinem persönlichen Kundenkonto auf der App oder Webseite der Anbieterin innert zehn Arbeitstagen sämtliche Änderungen gegenüber den bei der Registrierung gemachten Angaben (z.B. Namenswechsel oder neues Zahlungsmittel).

3.3 Sperrung des Kundenkontos
Die Anbieterin behält sich vor, das Kundenkonto jederzeit temporär oder dauerhaft zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung), sofern dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Dies gilt insbesondere bei Nichtbezahlen der Rechnung, Vandalismus, Diebstahl eines Fahrzeugs, Verstoss gegen die Nutzungsvorschriften oder wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Leistungen bis zum Zeitpunkt der Sperrung werden abgerechnet. Bereits bezahlte Abonnementsgebühren werden nicht zurückerstattet.

  1. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Verfügbarkeit und Ausleihe
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit einer Station oder eines Fahrzeugs (Velos, E-Bikes oder E-Scooter), auf dessen ordnungsmässigen Zustand, auf genügenden Ladezustand bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen oder auf freie Abstellplätze an Bikesharing-Stationen.

Je nach Abonnement dürfen gleichzeitig mehrere Fahrzeuge ausgeliehen werden. Die genaue Anzahl ist auf der Webseite der Anbieterin nachzulesen. Der Kunde haftet für die Nutzung aller Fahrzeuge, die über sein Kundenkonto ausgeliehen wurden, auch wenn er das Fahrzeug nicht selbst fährt.

4.2 Überprüfung Fahrzeugzustand

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen. Bei dieser Kontrolle ist insbesondere zu prüfen, ob Bremsen und Licht funktionieren und die Reifen genug Luft haben. Werden solche Schäden festgestellt, so darf das Fahrzeug nicht benutzt werden (ausgenommen rein ästhetische Schäden ohne Einfluss auf die Betriebssicherheit) und die Schäden müssen umgehend an die PubliBike AG gemeldet werden. Der Kunde kann für solche Schäden haftbar gemacht werden. Die Meldung erfolgt über die App, die Hotline oder den Live-Chat an den Kundendienst der Anbieterin.

4.3 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde darf die Fahrzeuge nur in fahrfähigem Zustand verwenden. Nicht zulässig ist das Fahren eines Fahrzeugs in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Strassen und Wegen gemäss Verkehrsregeln verwendet werden. E-Scooter dürfen ausschliesslich auf öffentlichen Strassen, Velowegen oder klar gekennzeichneten Fahrflächen genutzt werden; das Befahren von Trottoirs ist untersagt.

Die Nutzung der Fahrzeuge für Rennveranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. Die Strassenverkehrsgesetzgebung (Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsregelverordnung) ist zu beachten. Die Nutzung der Fahrzeuge ist ausschliesslich einer Person vorbehalten. Die Mitnahme von weiteren Personen, Tieren oder Gegenständen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, ist untersagt.

Für alle Fahrzeuge wird das Tragen eines Helms empfohlen. Für E-Scooter gilt zusätzlich eine maximale Nutzlast von 100 kg (inkl. Fahrende und mitgeführte Gegenstände). Für Fahrzeuge mit einem Dynamo-Licht muss dieses manuell eingeschaltet werden. Das Mindestalter für die Nutzung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für allfällige Bussen oder von ihm verursachte Schäden kommt der Kunde auf. Es gelten die unter Ziffer 5 aufgeführten Bestimmungen betreffend Schäden, Diebstahl und Unfall.

Wenn das Fahrzeug unterwegs abgestellt wird, ist es während dieser Zeit angemessen zu sichern. Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt werden und dürfen den Verkehr nicht behindern.

4.4 Rückgabe des Fahrzeugs
Die Rückgabe darf nur an einer offiziellen und aktiven PubliBike Velospot-Station erfolgen. Auf der App oder der Webseite werden aktive Stationen angezeigt. Das Fahrzeug muss im Ausleihnetzwerk zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe ist das Fahrzeug gemäss den geltenden Vorgaben korrekt abzustellen oder zu sichern. Die Rückgabe wird über das elektronische Schloss, die App oder die Website bestätigt – je nach verwendetem Fahrzeugtyp. Wenn das Schloss nicht verriegelt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug zu sichern. Die registrierte Rückgabezeit bildet die Grundlage für die Abrechnung. Kann das Fahrzeug nicht an der gewünschten Station zurückgebracht werden, da diese voll oder ausser Betrieb ist, muss es zwingend an die nächstmögliche Station mit freien Abstellplätzen zurückgebracht werden. Kann das Fahrzeug trotz allen Bemühungen nicht ordnungsgemäss zurückgegeben werden, muss der Kundendienst unverzüglich informiert werden. Verlässt der Kunde das Fahrzeug, obwohl die Rückgabe nicht bestätigt wurde, so läuft die Ausleihe zu Lasten des Kunden weiter. Wenn das Fahrzeug nach 24 Std. nicht ordnungsgemäss zurückgegeben wurde, betrachtet die Anbieterin es als verschollen (siehe Ziffer 5.1).

Unter ordnungsgemässer Rückgabe versteht man, dass kein Fahrzeug beschädigt, verloren gegangen oder gestohlen wurde, und dass alle ausgeliehenen Fahrzeuge quittiert an der Station zurückgegeben werden.

Sanktionen

Jede nicht ordnungsgemässe Nutzung, die einen administrativen Eingriff, das Verschieben eines Einsatzteams und/oder andere Massnahmen erfordert, führt zu Gebühren in Höhe von mindestens CHF 20.-, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Unter ordnungsgemässer Nutzung versteht man, dass kein Fahrzeug beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, und dass alle ausgeliehenen Fahrzeuge quittiert an der Station zurückgegeben wurden (Bestätigung der Rückgabe durch ein blinkendes grünes Licht am Schloss am Ende der Ausleihe an der Station). Die Mindeststrafe für das Nicht-Verriegeln des Velos beträgt CHF 20.-.

Es ist auch zu beachten, dass etwaige Strafen zu den tatsächlichen Nutzungskosten der Fahrzeuge hinzukommen. Die Bezahlung allfälliger Vertragsstrafen entbindet nicht von der Einhaltung dieser AGB. Die PubliBike AG behält sich insbesondere die Geltendmachung von zusätzlichem Schadenersatz aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden in jedem Fall ausdrücklich vor.

  1. SCHÄDEN / DIEBSTAHL / UNFALL

5.1 Schäden / Diebstahl
Sofern durch die Benutzung der Fahrzeuge (Velos, E-Bikes oder E-Scooter) Dritte geschädigt werden und eine gesetzliche Haftung des Kunden vorliegt, ist der Kunde vollumfänglich für den Schaden verantwortlich. Im Weiteren hat der Kunde für Schäden (inkl. Folgeschäden), Diebstahl oder Bergungskosten, welche er durch unsachgemässen Gebrauch der Fahrzeuge oder durch Verletzung der Nutzungsbestimmungen verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten. Schäden und Diebstähle sind der Anbieterin innerhalb von 24 Std. zu melden. Die Anbieterin hat das Recht, den Schaden für beschädigte, verschollene, gestohlene oder entwendete Fahrzeuge gegenüber dem letzten registrierten Kunden geltend zu machen. Zu diesem Zweck kann die Anbieterin auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen. Der Kunde hat bei einem Schaden/Diebstahl kein Anrecht auf Ersatz von erlittenem Schaden oder der Folgekosten. Im Falle eines Diebstahls eines unsachgemäss verriegelten Velos beträgt der Mindestschaden 3’600 CHF (E-Bike und Schloss) oder 2’300 CHF (mechanisches Velo), je nach Velotyp. Für E-Scooter beträgt der Mindestschaden 1’200 CHF.

5.2 Unfall
Der Kunde erklärt, dass er gegen Unfall versichert ist. Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Anbieterin umgehend zu melden.
PubliBike AG lehnt jegliche Haftung im Falle von Unfällen, Stürzen und/oder Schäden, die durch den Kunden verursacht und Dritten mit einem gemieteten Fahrzeug zugefügt wurden, ab.
Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Dritten Sachschaden oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist zudem umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Auf Anforderung ist eine Kopie davon an die Anbieterin zu senden.

  1. ABRECHNUNG

6.1 Abrechnung
Die Preise und Tarife von PubliBike AG werden in Schweizer Franken ausgedrückt und enthalten die Mehrwertsteuer.
Dem Kunden werden die Gebühren (Abonnements- sowie Nutzungsgebühren für das Fahrzeug) gemäss den im Kundenkonto publizierten Tarifen verrechnet. Der Kunde schuldet den Mietbetrag für die Nutzung des Fahrzeugs bis zur ordnungsgemässen Rückgabe (siehe Ziffer 4.4). Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr bildet die Ausleihdauer. Wurde das Fahrzeug nicht korrekt zurückgegeben, läuft die Ausleihdauer für den letzten Kunden bis zur korrekten Rückgabe weiter. Bei Schwierigkeiten bei der Ausleihe, dem Zwischenstopp oder der Rückgabe muss der Kundendienst informiert werden.
Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Kunde der Anbieterin die Ermächtigung, sämtliche in Zusammenhang mit der Nutzung des Angebotes anfallende Gebühren direkt dem Zahlungsmittel zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Zahlungsmittel gültig und genügend Deckung vorhanden ist.

Für Zahlungen mittels zugelassener Zahlungsmittel gelten immer auch die AGB der jeweiligen Finanzinstitute.

6.2 Beanstandung
Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung haben innert dreissig (30) Tagen nach der Abbuchung zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert.

6.3 Zahlungsverzug
Im Falle von Zahlungsrückständen wird das Kundenkonto automatisch von der Anbieterin gesperrt.

  1. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

7.1 Vertragsdauer
Die gewählte Vertrags- bzw. Abonnementsdauer ist im Kundenkonto ersichtlich.

7.2 Kündigung und Verlängerung
Der Kunde kann jederzeit vor Ablauf der Vertrags- bzw. Abonnementsdauer den Vertrag kündigen. Das Abonnement endet automatisch mit Ablauf der gewählten Laufzeit. Die Kündigung kann über das Kundenkonto auf der Website oder über die App erfolgen. Allfällige bis zum Ablauf des Abonnements aufgelaufene Kosten für getätigte Fahrten werden belastet. Allfällige Fahrtguthaben werden nicht zurückerstattet, können vom Kunden aber zu einem späteren Zeitpunkt, falls über den gleichen Account wieder ein Abo bezogen wird, aufgebraucht werden.

Der Kunde wird vor Ablauf des Abonnements per E-Mail über das bevorstehende Ende informiert und auf die Möglichkeit einer Verlängerung hingewiesen. Die Mitteilung enthält das Ablaufdatum des bestehenden Abonnements sowie Hinweise zur Erneuerung. Allfällige bis zum Ablauf aufgelaufene Kosten für getätigte Fahrten werden in Rechnung gestellt.

Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag gemäss diesen AGB fristlos und ohne Schadenersatzfolgen für die kündigende Partei aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Eintreffen von Umständen, welche die Weiterführung der Geschäftsbeziehung unzumutbar machen (insbesondere schwere oder wiederholte Verletzung der vertraglichen Pflichten).

Ein Upgrade des Abonnements kann jederzeit vorgenommen werden und wird sofort gültig. Ein Upgrade liegt vor, wenn die Abonnementskosten eines neuen Abonnements höher ausfallen als die des aktuellen Abonnements.

Ein Downgrade des Abonnements kann jederzeit vorgenommen werden, wird aber erst nach Ablauf der im Kundenkonto angegebenen Abonnementsdauer gültig. Ein Downgrade liegt vor, wenn die Abonnementskosten eines neuen Abonnements tiefer ausfallen als die des aktuellen Abonnements.

Die in Punkt 7.2 beschriebenen Bedingungen können bei Geschäftskunden-Abonnements abweichen. Die Modalitäten des Abonnements sind im Kundenkonto ersichtlich. Der Geschäftskunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei Vorliegen eines Geschäftskunden-Abonnements die diesbezüglichen Regelungen betreffend Vertragslaufzeit den Regelungen des Mitarbeiter- oder Studentenvertrags betreffend Vertragslaufzeit vorgehen. Insbesondere nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass im Falle einer Nichterneuerung oder einer Kündigung eines Geschäftskunden-Abonnements mit Beendigung desselben gleichzeitig und automatisch auch sein Mitarbeiter- bzw. Studentenabonnement etc. entschädigungslos endigt. Das Geschäftskunden-Konto wird danach in ein Privatkunden-Konto umgewandelt.

8 DATENSCHUTZ
8.1 Allgemein
Die Anbieterin beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützt die Kundendaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese vertraulich.

Sie erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit diese für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, für die Rechnungsstellung sowie für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich für die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, benötigt werden.

8.2 Marktforschung, Kundenberatung und Marketing
Im Hinblick auf die Bereitstellung eines marktgerechten Angebots erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten zu Marktforschungs- (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragung) und Beratungszwecken erfassen und bearbeiten darf.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten für eigene Werbezwecke erfassen und bearbeiten darf.

Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Anbieterin die Verwendung personenbezogener Daten ohne Angabe von Gründen zu untersagen, soweit die Verwendung für die Erbringung der Leistungen nicht notwendig ist. Für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts siehe bei Punkt 8.4 Betroffenenrechte.

Personenbezogene Daten können nur soweit dies gesetzlich zulässig ist oder nach vorheriger Einwilligung des Kunden und im Rahmen des zuvor mitgeteilten Verarbeitungszweckes an Dritte, welche nicht als Auftragsverarbeiter gelten, bekannt gegeben werden.

8.3 GPS Tracking
Die Veloflotte kann mit einem GPS Tracker ausgerüstet werden, welcher die Route sowie den Aufenthaltsort des Velos aufzeichnet. Die dabei erfassten Geolokationsdaten dienen ausschliesslichen dem Zweck des Wiederauffindens der Velos und werden nur im Bedarfsfall verarbeitet.

8.4 Betroffenenrechte
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, resp. die Berichtigung, Löschung respektive Vernichtung seiner Daten zu verlangen. Vorbehalten bleiben rechtliche Vorgaben, welche die Anbieterin zur Datenbearbeitung oder -bekanntgabe verpflichten oder berechtigen. Ist namentlich die Löschung der Daten aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, werden die Daten blockiert anstatt gelöscht.

Er kann die Bearbeitung seiner Daten, soweit diese nicht zur Erfüllung von ihm angeforderter Leistungen erforderlich ist, untersagen ebenso die Bekanntgabe seiner Daten an Dritte. Hat der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zu weiteren Datenverarbeitungen abgegeben, kann er diese jederzeit widerrufen.

Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Kunde schriftlich (per Post) mit einer Kopie des Passes oder der ID an den Kundendienst von PubliBike.

8.5 Weitere Datenschutzerklärungen
Die einzelnen Bedingungen der Onlinedienste und die Datenschutzerklärung der Anbieterin informieren ergänzend über die Datenbearbeitungen bei PubliBike.

8.6 Beizug Dritter (Auftragsverarbeiter)
Die Anbieterin kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen und die dazu erforderlichen Daten den beigezogenen Dritten zugänglich machen. Der Auftragsverarbeiter ist denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt wie die Anbieterin selber und darf – unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen – die Daten nicht für eigene Zwecke und nur im Auftrag sowie auf Weisung der Anbieterin bearbeiten. Die Anbieterin ist zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

8.7 Besondere Bedingungen für das Projekt «Dein Velo am Bahnhof» in Zusammenarbeit mit der SBB
Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für Personen, die das Abonnement «Dein Velo am Bahnhof» abgeschlossen und ein damit verbundenes Fahrrad genutzt haben.
Es werden Daten erhoben, um statistische Analysen und Datenanalysen zur Weiterentwicklung der Dienste hinsichtlich ihrer Funktionalität, Sicherheit und Methoden durchzuführen. Darüber hinaus dient die Datenerhebung der Untersuchung von Märkten und Kunden. Diese Analysen tragen dazu bei, die Dienste kontinuierlich zu optimieren und besser an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen.
Erfasst werden Fahrtdaten wie GPS-Trackingpunkte, der Ort und Zeitpunkt der Ausleihe, der Ort und Zeitpunkt der Rückgabe, die ID des Fahrrads, die Entfernung und die Dauer der Fahrt. Zusätzlich können Umfragedaten, wie Antworten auf Fragen zur Benutzererfahrung und zur Demografie, erhoben werden.
Die erhobenen Daten werden für die oben genannten Zwecke der Durchführung von statistischen Analysen und der Analyse von Daten zur Entwicklung der Dienste anonymisiert und aggregiert. Die Anonymisierung stellt sicher, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Es dürfen personenbezogene Daten Dritten zum Zweck der Durchführung von statistischen Analysen und der Analyse von Daten zur Entwicklung der Dienste weitergeben werden. Diese Weitergabe dient ausschliesslich der genannten Zwecke und erfolgt unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird. Sobald die Daten für die genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht.
Die verarbeiteten Daten können für Publikationen verwendet werden. Die Ergebnisse werden in aggregierter Form veröffentlicht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Individuen möglich sind. Dies gewährleistet die Anonymität und den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Haftung der Anbieterin
Die Anbieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Die Haftung der Anbieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.

Für am Velo und im Korb vergessene Gegenstände wird von der Anbieterin keine Haftung übernommen.

9.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Velo beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet, den Ausleihvorgang nicht korrekt ausführt oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Bergungskosten.

9.3 Versicherungen
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

9.4 Änderung der AGB
Die Anbieterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form unter Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum bekanntgegeben und gelten von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen.

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert Monatsfrist das Vertragsverhältnis kündigt (unter Beachtung von Ziffer 7.2).

9.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Publibike AG gilt vorbehältlich allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen Bern als ausschliesslicher Gerichtsstand. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der PubliBike AG ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und unter Wegbedingung des Wiener Kaufrechts.

Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Bern als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.

9.6 Verbindliche Sprachfassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in mehreren Sprachfassungen vor. Bei Widersprüchen oder Auslegungsdifferenzen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.